Kosten und Kostenerstattung


Privatversicherte

Die Kosten einer Verhaltenstherapie bei einem approbierten Psychotherapeuten in Privatpraxis werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen entsprechend des von Ihnen abgeschlossenen Versicherungstarifs übernommen. Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen sind nicht einheitlich geregelt.

 

Sie sollten sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung informieren, in welchem Umfang die Psychotherapiekosten übernommen werden.

Beihilfe

Einen Teil der Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernimmt die Beihilfe. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte klären Sie die Übernahmebedingungen vor Beginn der Psychotherapie.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Selbstzahler

Sie können die  psychotherapeutischen Angebote auch als Selbstzahler wahrnehmen. Unsere Zusammenarbeit wird in einem Behandlungsvertrag geregelt. Für Sie fällt damit kein weiterer bürokratischer oder formaler Aufwand an. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Der aktuelle Stundensatz für eine Einzeltherapie à 50 Minuten beträgt 100,55 Euro.

 

 

 



Polizisten der Bundespolizei

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat mit dem Bundesministerium für Inneres eine Vereinbarung  getroffen, nach der Bundespolizisten auch in Privatpraxen behandelt werden können. Die Therapie beginnt mit einer unverbindlichen psychotherapeutischen Sprechstunde. 

Soldaten der Bundeswehr

Für Soldaten der Bundeswehr werden die Kosten einer Psychotherapie in der Regel von der Bundeswehr übernommen. Sie benötigen dafür eine Überweisung vom Truppenarzt. Bitte legen Sie mir in unserem ersten Gesprächstermin den Sanitätsvordruck

 Kostenübernahmeerklärung“ vor. Hiermit können die ersten probatorischen Sitzungen durchgeführt  werden.



Psychotherapeutische PRIVATPRAXIS

Dipl. Psych.  PETER KUNTZ

Psychologischer Psychotherapeut

 

Bleichstraße 14

66111 Saarbrücken

 

0175 / 9953655

psychotherapie.kuntzpeter@gmail.com