Die Kosten einer Verhaltenstherapie bei einem approbierten Psychotherapeuten in Privatpraxis werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen entsprechend des von Ihnen abgeschlossenen Versicherungstarifs übernommen. Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen sind nicht einheitlich geregelt.
Sie sollten sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung informieren, in welchem Umfang die Psychotherapiekosten übernommen werden.
Einen Teil der Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernimmt die Beihilfe. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte klären Sie die Übernahmebedingungen vor Beginn der Psychotherapie.
Sie können die psychotherapeutischen Angebote auch als Selbstzahler wahrnehmen. Unsere Zusammenarbeit wird in einem Behandlungsvertrag geregelt. Für Sie fällt damit kein weiterer bürokratischer oder formaler Aufwand an. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Der aktuelle Stundensatz für eine Einzeltherapie à 50 Minuten beträgt 100,55 Euro.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat mit dem Bundesministerium für Inneres eine Vereinbarung getroffen, nach der Bundespolizisten auch in Privatpraxen behandelt werden können. Die Therapie beginnt mit einer unverbindlichen psychotherapeutischen Sprechstunde.
Für Soldaten der Bundeswehr werden die Kosten einer Psychotherapie in der Regel von der Bundeswehr übernommen. Sie benötigen dafür eine Überweisung vom Truppenarzt. Bitte legen Sie mir in unserem ersten Gesprächstermin den Sanitätsvordruck
„Kostenübernahmeerklärung“ vor. Hiermit können die ersten probatorischen Sitzungen durchgeführt werden.